Die nachstehenden AGB’s gelten nur für die „Reguläre Mitglieder-Version“ des Club-Five.

  • “Club Five” ist eine Tochter von QUAEVS und/oder einer ihrer Beteiligungen und wird auch von QUAEVS betrieben. Wann immer im Nachfolgenden die Bezeichnung „Club-Five“ verwendet wird ist damit die „Reguläre Mitglieder Version“ und nicht jene für „Premium-Mitglieder“ gemeint.
  • Der Zweck von “Club Five” ist es verschiedene Spiele, wie Verlosungen, Preisausschreiben etc. für die online Teilnahme zu erfinden, zu entwickeln, zu bewerben und durchzuführen und zwar sowohl aus Eigenem als auch im Auftrag von Dritten.
  • Diese Verlosungen, Preisausschreiben etc. sind ausschließlich zum Vergnügen der Teilnehmer gedacht und sollen Spaß machen, Freude bereiten, Abwechslung und Spannung bieten während sie jedoch lediglich dem Freizeitvergnügen dienen sollen.
  • Das Haupt-Portal für den Zugang zum Regulären Mitglieder Bereich des “Club Five” von QUAEVS ist dieses Portal unter www.Club-Five.net
  • “Club Five” besteht aus bis zu fünf verschiedenen Webseiten (daher der Name) von denen jede einzelne verschiedene Verlosungen mit verschiedenen Preisen zu verschiedenen Zeiten und über unterschiedliche Zeiträume ausloben wird.
  • Die fünf Webseiten aus welchen der „Club-Five“ derzeit besteht sind wie folgt: www.Lotto4Fun.net, www.LottoSpass.net, www.LottoFuchs.net, www.LuxuryLotto.net und diese Seite: www.Club-Five.net.
  • Mitgliedschaften kommen durch die einfache Bestellung („subscription“) des Newsletters zustande. Dabei trägt der User in einer entsprechenden Eingabemaske seine eMail-Adresse samt weiteren dort abgefragten Angaben zur Person ein und schickt diese durch anklicken des Feldes „Anmeldung abschicken“ ab.
    Die Anmeldung für den zu einer Teilnahme führenden Newsletter kann nur auf einer der, im vorstehenden Absatz zuerst genannten, vier Webseiten erfolgen.
  • Der Teilnehmer ist für die wahrheitsgemäße Angabe der abgefragten Daten allein verantwortlich. Unrichtige Angaben können dazu führen von Verlosungen selbst dann ausgeschlossen zu werden wenn diese bereits abgehalten wurden. Gewonnene Preise können aus diesem Titel auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Kinder, Minderjährige und sonstige auch nur eingeschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Teilnahme an Verlosungen bzw. Registrierung ausgeschlossen außer eine solche geschieht mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten. Im Falle des Gewinnes eines Preises muß der Nachweis des Einverständnisses vor Übergabe eines Preises jedenfalls erbracht werden.
  • Mehrfach-Registrierungen (z.B. mit verschiedenen Email-/ Freemail - Adressen) sind ausdrücklich untersagt. Pro Portal ist nur maximal eine Registrierung zulässig.
    Mehrfachregistrierungen können dazu führen von Verlosungen selbst dann ausgeschlossen zu werden wenn diese bereits abgehalten wurden. Gewonnene Preise können aus diesem Titel auch nachträglich aberkannt und zurück gefordert werden.
  • Sämtliche im Zuge der Registrierung abgefragte Daten dienen lediglich dazu um für die jeweiligen Mitglieder passende Angebote zusammenzustellen. Durch seine Anmeldung gibt der User sein ausdrückliches Einverständnis, daß die gewonnenen Daten von QUAEVS und/oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Beteiligungen, Treuhänder und sonstige Beauftragte zur weiteren Verwendung nach Gutdünken und Bedarf von QUAEVS verarbeitet, gespeichert und verwendet werden dürfen.
  • Daten, insbesonders email-Adressen welche ein User dem „Club Five“ im Zuge der Registrierung anvertraut werden unter keinen wie immer gearteten Umständen unbeteiligten Dritten zugänglich gemacht.
    Davon ausgenommen sind Daten welche z.B. im Zuge der Übergabe eines gewonnenen Preises benötigt werden.
    Ebenfalls ausgenommen sind Daten welche über Auftrag von Behörden im Zuge von anhängigen Strafverfahren abverlangt werden.
  • Nach dem Abschicken der Registrierung bekommt der User, an die bei der Registrierung angegebene Email-Adresse, eine automatisiert zugesendete eMail vom System welche einen Link enthält welchen der User anklicken muß um die Registrierung fertig zu stellen. Durch dieses Verfahren („double opt in“) soll die mißbräuchliche Verwendung von eMail Adressen verhindert werden.
  • Nach dem anklicken des Bestätigungs-Links erhält das nunmehrige Mitglied, ebenfalls automatisiert, eine Losnummer zugesendet welche nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Es ist nicht möglich bestimmte Losnummern zu bestellen.
  • Mit der Registrierung ist keine dauerhafte Mitgliedschaft verbunden. Die Mitgliedschaft wird lediglich auf eine Dauer von drei Monaten befristet vergeben. Sie wird immer dann um weitere drei Monate verlängert wenn das Mitglied aktiv an einer der ausgeschriebenen Verlosungen teilnimmt. Nach drei Monaten in welchen ein Mitglied keine Anzeichen für eine aktive Teilnahme gezeigt haben, kann die Mitgliedschaft erlöschen. QUAEVS und oder ihre jeweils zuständigen Tochterfirmen, Beteiligungen, Beauftragte etc. sind nicht verpflichtet ein Mitglied dessen Mitgliedschaft wegen inaktivität gelöscht wird hiervon zu verständigen.
  • „Aktive Teilnahme“ bedeutet, daß Mitglieder mittels s.g. „Newslettern“ für jede ausgeschriebene Verlosung eine oder mehrere Fragen übermittelt bekommen welche diese durch anklicken des, vorzugsweise der richtigen Antwort zugeordneten, Links beantworten müssen. Wird die Frage richtig beantwortet nimmt das Mitglied an der betreffenden Verlosung teil, wird diese falsch beantwortet sind mehrfache Versuche der Beantwortung (raten) durch IP-Sperren ausgeschlossen und darüber hinaus auch verboten.
  • Mitglieder sind und werden nicht verpflichtet irgend welche Käufe zu tätigen um eine Mitgliedschaft zu bekommen und/oder diese zu erhalten.
  • Es gibt keine garantierte Obergrenze für die Teilnehmerzahl für Verlosungen, ausser es ist auf den jeweiligen Webseiten eine solche Obergrenze für eine bestimmte Verlosung genannt.
    Für den Fall, daß eine maximale Teilnehmer-Anzahl bei einer Verlosung genannt ist, wird die Teilnahme bei Erreichen dieser Teilnehmerzahl automatisch gesperrt. Selbst die richtige Beantwortung der Frage hat dann keine Teilnahme an der Verlosung zur Folge. Für den Fall einer eingezogenen Obergrenze für die maximale Teilnehmeranzahl gilt daher das Prinzip:
    „First Come – First Serve“
  • In der Regel wird es allerdings kein bestimmtes Maximal-Limit an Teilnehmern geben. QUAEVS steht es frei, nach eigenem Dafürhalten, bei einzelnen Verlosungen „Quoten der Gewinnchancen“ zu veröffentlichen und es steht dann den Mitgliedern frei daraus Rückschlüsse auf die Teilnehmerzahl zu ziehen. Eine Garantie bedeutet dies in keinem Fall.
  • Es wird keine Zeitspanne garantiert innerhalb welcher eine bestimmte Anzahl von Verlosungen stattzufinden haben oder welchen Wert die einzelnen Preise haben werden. Weiters wird weder ein bestimmter Rhythmus bzw. Abstände zwischen Ziehungen verbindlich zugesichert noch, daß eine Teilnahme an jeder ausgelobten Verlosung möglich sein wird. Jene Preise welche ausgelobt werden haben weder einen Mindest- noch einen Maximal-Wert.
  • Mitgliedschaften können jederzeit von beiden Seiten, auch ohne Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Club Five kann eine Mitgliedschaft einfach dadurch beenden indem die entsprechenden Datensätze aus den Datenbanken entfernt werden. So das Mitglied die Aufkündigung wünscht genügt dazu in der entsprechenden Eingabemaske jener Webseite bei welcher ein Mitglied seine Mitgliedschaft aufkündigen möchte, die von der Aufkündigung betroffene eMail Adresse einzugeben und durch anklicken von „Abschicken“ den Vorgang in Gang zu setzen.
    Um Mitglieder davor zu schützen, daß Andere welche z.B. von ihrer Mitgliedschaft Kenntnis haben diese Funktion mißbrauchen um sich einer „Konkurrenz“ um die Gewinne zu entledigen, ist auch hier das „double-opt“-System vorgesehen. Das bedeutet, daß an die eMailadresse welche abgemeldet werden soll ein automatisiertes System-Email gesendet wird in welchem sich ein Link befindet den das Mitglied anklicken muß um den Wunsch zu bestätigen aus der Mitgliedschaft ausgetragen zu werden.
    Erst wenn dieser Link angeklickt wurde ist die Mitgliedschaft gelöscht.
  • Gleichzeitig mit der Abmeldung vom Newsletter verliert auch die bis dahin vom Mitglied gehaltene Losnummer ihre Gültigkeit. Bereits ins System eingespeicherte aber in „Warteschlaufe“ befindliche Newsletter können noch zugestellt werden, deren Inhalt hat dann aber keine Gültigkeit mehr für den Empfänger. Weitere Newsletter wird der User welcher sich abgemeldet hat dann nicht mehr bekommen.
  • Ein Mitglied das sich abgemeldet hat, kann sich jederzeit neuerlich anmelden.
  • Um den einschlägigen Gesetzen für Online-Spiele und/oder (Private-)Lotterien in bestimmten Ländern Genüge zu tun wird ausdrücklich festgehalten, dass der Durchschnittswert eines Loses welches im Zuge einer Mitgliedschaft ausgegeben wird, einen Gegenwert von Euro 0,50 (fünfzig Euro Cent) pro Los nicht übersteigt und somit innerhalb der Grenzen der “Geringfügigkeit von Wett- oder Spieleinsätzen” bleibt.
    Mitglieder werden mit diesen Kosten nicht belastet.
  • Durch eine Mitgliedschaft wird kein wie immer gearteter Rechtsanspruch gegenüber QUAEVS und/oder eine der jeweiligen Tochtergesellschaften oder sonstigen ein solches Portal betreibende wirkliche oder juristische Person hergestellt. Dies gilt in gleichem Umfang für Dritte für welche bzw. in deren Auftrag innerhalb des „Club-Five“ allenfalls Verlosungen, Preisausschreiben oder andere Spiele veranstaltet werden
  • Für gewonnene Preise kann weder eine Ablöse bzw. Ersatz durch Geldbeträge erwartet noch gefordert werden. Es steht Gewinnern jedoch jederzeit frei die Übernahme eines gewonnenen Preises auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  • Gewonnene Preise welche nicht binnen idR 14 Tagen übernommen werden verfallen. Ausnahmen von dieser Regelung können bei einzelnen Verlosungen vorgenommen werden, was dann in diesen Fällen auch auf den jeweiligen Webseiten bzw. in den Newslettern bekannt gegeben wird.
  • Mitglieder erklären ihr prinzipielles Einverständnis bei der Übergabe von gewonnenen Preisen zumindest fotografiert zu werden, und dass diese Fotos sowie weitere persönliche Informationen veröffentlicht und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Dies inkludiert, ist aber nicht eingeschränkt auf, die Veröffentlichung im Internet. Innerhalb dieser Grenzen wird größtmögliche Sorgfalt aufgewendet werden, damit das Recht welches Gewinner auf Privatsphäre haben, gewahrt bleibt.
  • Sowohl QUAEVS als auch eine der jeweiligen Tochtergesellschaften oder sonstigen ein solches Portal betreibende wirkliche oder juristische Person wie auch Dritte für welche bzw. in deren Auftrag innerhalb des „Club-Five“ allenfalls Verlosungen, Preisausschreiben oder andere Spiele veranstaltet werden behalten sich das Recht vor ausgelobte Sachpreise vor oder bei der Übergabe durch andere Preise zu ersetzen.
  • Durch das Absenden der Anmeldung und anklicken des Bestätigungs-Links anerkennt jedes Mitglied die hier angeführten Bedingungen. Dabei ist es unerheblich ob es sich bei dem Mitglied um eine natürliche oder juristische Person handelt.
  • Nebenabreden zu diesen Bedingungen gibt es nicht und sind solche auch ausdrücklich ausgeschlossen. Niemand ist berechtigt von diesen Bestimmungen abweichende Zusagen oder Versprechungen zu machen.
  • Bitte beachten Sie auch die AGB, "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" welche auf den jeweiligen Verlosungs-Webseiten veröffentlicht werden, da diese von den allgemein gehaltenen, hier veröffentlichten abweichen können. Da wo solche Bestimmungen im Verhältnis zu diesen Bestimmungen ergänzenden oder bestimmte Eigenheiten berücksichtigenden Charakter haben, gelten diese zumindest als Ergänzung der hier beschriebenen.
  • Weder QUAEVS noch jede ihrer Beteiligungen, Tochter- oder Betreibergesellschaften übernehmen irgend eine Haftung oder Garantie für irgend einen der ausgelobten und verlosten Preise. Dies gilt insbesonders, aber nicht eingeschränkt auf bzw. für, eine bestimmte Beschaffenheit, Zustand, Gebrauchs- oder gar Ertragswert.
    Mitglieder verpflichten sich sowohl QUAEVS als auch jede ihrer Beteiligungen, Tochter- oder Betreibergesellschaften in allen Fällen welche sich mittel- oder unmittelbar aus einer Teilnahme bzw. dem Gewinn eines Preises ergeben, schad- & klaglos zu halten. Der Rechtsweg bleibt in allen Fällen ausgeschlossen.

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