Allgemeine Geschäftsbedingungen - Premium Mitgliedschaft

  • Club Five ist ein Premium-Mitgliedern vorbehaltener Club für Online Verlosungen, Spiele und Preisausschreiben.
  • “Club Five” ist eine Tochter von QUAEVS und/oder einer ihrer Beteiligungen und wird auch von QUAEVS betrieben.
  • Der Zweck von “Club Five” ist es verschiedene Spiele, wie Verlosungen, Preisausschreiben etc. für die online Teilnahme zu erfinden, zu entwickeln, zu bewerben und durchzuführen und zwar sowohl für sich selbst als auch im Auftrag von Dritten. Diese Verlosungen, Preisausschreiben sind ausschließlich zum Vergnügen der Teilnehmer gedacht und sollen Spaß machen, Freude bereiten, Abwechslung und Spannung bieten während sie dem Grunde nach dem Freizeitvergnügen dienen sollen.
  • Das Haupt-Portal für den Zugang zum “Club Five” von QUAEVS ist, abgesehen von diesem Portal unter www.Club-Five.net, - www.PrivatLotto.net für deutschsprachige und - www.PrivateLotto.net für die internationale Gemeinschaft. Künftig können zusätzliche Portale für zum Beispiel weitere Sprachen hinzukommen.
  • “Club Five” besteht aus einzelnen Sektionen wobei jede Sektion aus bis zu fünf verschiedenen Webseiten (daher der Name) besteht von denen jede einzelne verschiedene Verlosungen mit verschiedenen Preisen zu verschiedenen Zeiten und über unterschiedliche Zeiträume ausloben wird.
  • Die jeweils fünf Webseiten welche zusammen eine Sektion des “Club-Five” darstellen werden in unterschiedlichen Zusammensetzungen aus den derzeit ca 350 Domain-Namen, welche QUAEVS derzeit direkt oder indirekt besitzt, zusammengestellt.
  • Premium-Mitgliedschaften für die verschiedenen Sektionen des “Club-Five” können auf verschiedenen Portalen und Webseiten erworben werden. Welche das zu jedem beliebigen Zeitpunkt sein werden wird jeweils auf den Portalwebseiten von QUAEVS bekannt gegeben. (Derzeit: www.PrivatLotto.net oder www.PrivateLotto.net )
  • Jeder Premium-Mitgliedschaft wird die Teilnahme an zumindest 200 (zwei hundert) Verlosungen mit Preisen von ganz unterschiedlichem Wert während ihrer, vom Mitglied ungekündigten, Gültigkeitsdauer garantiert. Die Teilnahme erfolgt über Los-Nummern welche je nach Bedarf von einem Zufallsgenerator nach dem Zufallsprinzip erzeugt werden.
  • Premium-Mitglieder sind und werden nicht verpflichtet irgend welche über den einmaligen Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft hinaus gehende weiteren Käufe zu tätigen um teilnehmen zu können.
  • Es ist keine Maximalanzahl von Premium-Mitgliedschaften festgelegt welche eine einzelne Person erwerben darf. Je mehr Premium-Mitgliedschaften ein Mitglied besitzt desto besser sind die Gewinnchancen.
  • Um automatisch an einer Verlosung teilnehmen zu können, muss zumindest eine Premium-Mitgliedschaft vor dem Ziehungsdatum erworben werden und voll bezahlt sein. Von Zeit zu Zeit können zusätzliche Auflagen für eine Teilnahme an einer bestimmten Verlosung gemacht werden. (z.B. die richtige Beantwortung einer Frage welche im Vorfeld per Newsletter übermittelt wird.)
  • Club Five garantiert seinen Premium-Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme an jeweils zumindest einer Verlosung von zumindest 1 (einer) Webseite für einen Preis beliebigen Wertes zu jedem Zeitpunkt.
  • Es gibt keine garantierte Obergrenze für die Teilnehmerzahl einer Sektion des “Club Five” für Verlosungen an welchen diese Sektion teil nimmt, ausser es ist auf den jeweiligen Webseiten eine solche Obergrenze genannt. In einem solchen Fall hat dies zur Folge, dass die entsprechende Sektion des “Club-Five” insgesamt auf ein bestimmtes Maximal-Limit an Teilnehmern gesetzt wird. In allen anderen Fällen steht es den Premium-Mitgliedern frei von den, nach reinem Dafürhalten von QUAEVS allenfalls veröffentlichten, Quoten der Gewinnchancen Rückschlüsse auf die Teilnehmerzahl zu ziehen.
  • Es gibt keine Garantie, dass an einer einzelnen Verlosung immer nur ausschließlich die Premium-Mitglieder von einer einzigen Sektion des “ Club-Five” teilnehmen.
    Es wird auch keine Zeitspanne garantiert innerhalb welcher die 200 Verlosungen pro Premium-Mitgliedschaft stattzufinden haben oder welchen Wert die einzelnen Preise haben werden. Weiters wird weder ein bestimmter Rhythmus bzw. Abstände zwischen Ziehungen verbindlich zugesichert noch, daß eine Teilnahme an jeder ausgelobten Verlosung möglich sein wird. Jene Preise welche ausgelobt werden haben weder einen Mindest- noch einen Maximal-Wert.
  • Premium Mitglieder erklären ihr prinzipielles Einverständnis bei der Übergabe von gewonnenen Preisen zumindest fotografiert zu werden, und dass diese Fotos sowie weitere persönliche Informationen veröffentlicht und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Dies inkludiert ist aber nicht eingeschränkt auf die Veröffentlichung im Internet. Innerhalb dieser Grenzen wird größtmögliche Sorgfalt aufgewendet werden, damit das Recht welches Gewinner auf Privatsphäre haben, gewahrt bleibt.
  • Für den Fall, dass ein Premium-Mitglied für einen gewonnen Preis eine Faktura als Bestätigung benötigt welchen Gegenwert ein Los für jedwede Verlosung gehabt hat, so wird über Ersuchen eine Rechnung ausgestellt welche als Rechnungsbetrag Euro 0,50) (fünfzig Euro Cent) ausweisen wird.
  • Premium-Mitgliedschaften werden durch das Abonnement jener Newsletter gültig und aktiv gehalten welcher entweder von QUAEVS und/oder einer ihrer angeschlossenen oder Tochtergesellschaften in nicht regelmäßigen Abständen, welche auch je nach Sektion des „Club-Five“ variieren können, verschickt werden. Eine darüber hinaus gehende Leistung zum Erhalt der Premium-Mitgliedschaft müssen Premium-Mitglieder nicht erbringen.
  • Premium-Mitglieder haben zu jeder Zeit das Recht den Newsletter abzubestellen was gleichzeitig die Beendigung der Premium-Mitgliedschaft bedeutet. Ein Mitglied das seine Premium-Mitgliedschaft selbst beendet (z.B. durch Abbestellung des Newsletters) hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der einbezahlten Mitgliedsgebühr oder auch nur eines Teils davon. (Der Verkauf von Premium-Mitgliedschaften ist endgültig)
  • Die Premium-Mitgliedschaft in machen Untersektionen von Sektionen des „Club-Five” können zeitlich befristet sein. Solche Befristungen sind dann aber auf der Webseite welche gerade auf der entsprechenden Domaine liegt deutlich angekündigt. Teile von Premium-Mitgliedschaften welche zum Beispiel mit der Ziehung eines besonderen Preises erlöschen, können, nach alleinigem Dafürhalten von QUAEVS durch eine andere Premium-Mitgliedschaft in z.B. einer anderen Sektion ersetzt werden.
  • QUAEVS behält sich nach alleinigem Dafürhalten das Recht vor jedwede Premium-Mitgliedschaften nach erreichen der Teilnahme an zumindest 200 Verlosungen aufzukündigen.
  • Um den einschlägigen Gesetzen für Online-Spiele und/oder (Private-)Lotterien in bestimmten Ländern Genüge zu tun wird ausdrücklich festgehalten, dass der Durchschnittswert eines Loses welches im Zuge einer Premium-Mitgliedschaft ausgegeben wird, das Verhältnis “Wert/Gewinn“ vs. „Kosten/Mitgliedsbeitrag“, falls man es so berechnen möchte, den Betrag von Euro 0,50 (fünfzig euro cent) pro Lospreis nicht übersteigen wird und somit innerhalb der Grenzen der “Geringfügigkeit von Wett- oder Spieleinsätzen” bleibt.
  • Zum Zwecke der Klarstellung soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Grund warum eine Premium-Mitgliedschaft vorab und zur Gänze bezahlt werden muss und nicht z.B. in Einzelzahlungen von jeweils Euro 0,50 (fünfzig Euro Cent) /pro Verlosung vorgeschrieben wird darin liegt, dass die Transaktionskosten mit welchen QUAEVS und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften belastet werden so hoch sind, daß sich eine solche Vorgangsweise wirtschaftlich nicht darstellen ließe.
  • Um den tatsächlichen finanziellen Gegenwert einer Premium-Mitgliedschaft zu definieren, soll, von allen Beteiligten jener Betrag anerkannt sein, welcher den Nettobetrag darstellt welcher QUAEVS und/oder die entsprechende Tochtergesellschaft oder eine Premium-Mitgliedschaften anbietende Web-Seite, erreicht nachdem alle mit der Durchführung der Transaktion anfallenden Kosten abgezogen wurden.
  • Falls Verlosungen an welchen Premium-Mitglieder des “Club-Five” teilnehmen an anderer Stelle eine sogar kostenlose Teilnahme anbieten, dann soll das keinen Einfluss auf die vorstehenden Kalkulationen haben und die genannten Euro 0,50 (fünfzig Euro Cent) / Verlosung als administrative Gebühr angesehen werden welche zugunsten von QUAEVS und/oder der jeweiligen Tochtergesellschaft fällig wurden.
  • Durch den Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft wird kein wie immer gearteter Rechtsanspruch gegen QUAEVS und/oder eine der jeweiligen Tochtergesellschaften oder sonstigen ein solches Portal betreibende wirkliche oder juristische Person erworben.
  • Der Erwerber einer Premium-Mitgliedschaft anerkennt durch den Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft die vorstehend angeführten Bedingungen. Dabei ist es unerheblich ob es sich beim Erwerber einer Premium-Mitgliedschaft um eine natürliche oder juristische Person handelt.
  • Übertragungen von Premium-Mitgliedschaften sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Premium-Mitgliedschaft erlischt automatisch spätestens mit dem Ableben von deren Inhaber.
  • Rechtsnachfolger welche die vorstehenden Bestimmungen eines Verbotes der Über- oder Weitergabe der Premium-Mitgliedschaft zu umgehen verstehen, sind jedenfalls an die Bestimmungen ebenso gebunden wie der ursprüngliche Erwerber.
  • Nebenabreden zu diesen Bedingungen gibt es nicht und sind solche auch ausdrücklich ausgeschlossen. Niemand ist berechtigt von diesen Bestimmungen abweichende Zusagen oder Versprechungen zu machen.
  • Bitte beachten Sie auch die AGB, "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" welche auf den jeweiligen Verlosungs-Webseiten veröffentlicht werden, da diese von den allgemein gehaltenen, hier veröffentlichten abweichen können. Da wo solche Bestimmungen im Verhältnis zu diesen Bestimmungen ergänzenden oder bestimmte Eigenheiten berücksichtigenden Charakter haben, gelten diese zumindest als Ergänzung der hier beschriebenen.
  • Jedes Premium-Mitglied erklärt verbindlich QUAEVS und/oder jede ihrer Beteiligungen, Tochter- oder Betreibergesellschaften in allen Fällen welche sich mittel- oder unmittelbar aus einer Teilnahme bzw. dem Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft ergeben, schad- & klaglos zu halten.
    Der Rechtsweg bleibt in allen Fällen ausgeschlossen.

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